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Finanzlexikon: personengesellschaft

personengesellschaft

Personengesellschaften sind nach deutschem und österreichischem Recht Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Die Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, sie haben nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.

Zu den verschiedenen Personengesellschaften des deutschen Rechts zählen

1. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR),
2. die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
3. die Kommanditgesellschaft (KG) und
4. die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe).

Daneben existieren

* die stille Gesellschaft,
* die Reederei und
* die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.

Zu den Personengesellschaften des österreichischen Rechts zählen

1. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesBR),
2. die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
3. die Kommanditgesellschaft (KG)
4. die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und
5. die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG).

Daneben existiert

* die stille Gesellschaft.

Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die sog. Kapitalgesellschaften.

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